Plagiate

Der Fakultätsrat hat beschlossen, Plagiate, d. h. die Übernahme von Texten oder Textteilen in Seminar-, Bachelor-, Master- oder Diplomarbeiten, ohne dass sie entsprechend zitiert sind, als Täuschungsversuch im Sinne der jeweiligen Prüfungsordnung zu werten.

Der Wortlaut des Beschlusses lautet:

"Wenn sich bei der Korrektur einer Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit ein Verdacht auf Plagiat ergibt, ist diesem nachzugehen. Hierfür steht Software zur Verfügung. Bei nachgewiesenen Plagiaten ist die Master-, Bachelor- oder Diplomarbeit entsprechend der Prüfungsordnung für den jeweiligen Studiengang als Täuschungsversuch zu bewerten. Wenn bei einer schriftlichen Prüfungsleistung (auch bei einer Teilleistung) in einem Modul ein Plagiat nachgewiesen wurde, ist dies als Täuschungsversuch im Sinne der einschlägigen Bestimmungen in den Prüfungsordnungen zu werten. Ausnahmen von diesen Regeln sind nicht zulässig."

Der Artikel "Strategien der Plagiatsbekämpfung" aus der Zeitschrift Information Wissenschaft & Praxis Nr. 57 (2006) liefert weitere Informationen zum Thema Plagiate.

Eine Erklärung, dass die vorgelegten Arbeiten selbstständig und ausschließlich unter Zuhilfenahme der im Literaturverzeichnis genannten Quellen angefertigt und noch an keiner anderen Stelle vorgelegt wurden, ist den Seminar-, Bachelor-, Master- und Diplom-Arbeiten bei der Abgabe beizufügen (siehe oben rechts unter "Downloads")

Außerdem ist der betreuenden Dozentin/dem betreuenden Dozenten ein unverschlüsseltes digitales Textdokument (in einem der Formate doc, docx, odt, pdf, rtf) mit der Arbeit zu übermitteln, das in Inhalt und Wortlaut ausnahmslos der gedruckten Ausfertigung entspricht. Den Lehrenden steht eine Analyse-Software zur Verfügung, die diese digitale Version auf Plagiate überprüfen kann.