Anerkennung von Leistungen

Prüfungsleistungen, die an einer anderen Hochschule erbracht wurden, können im Rahmen eines Studiums an der Fakultät Agrarwissenschaften als Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodule anerkannt werden. Der § 8 (M.Sc.) bzw. § 9 (B.Sc.) der Prüfungsordnung definiert die Bedingungen der Anerkennung. Über die Anerkennung einzelner Leistungen entscheiden die Prüfungsausschüsse der Fakultät Agrarwissenschaften. Die Gleichwertigkeit wird anhand von Kursniveau, den erworbenen Kompetenzen und Credits überprüft. Wie Sie eine Anerkennung beantragen können, wird auf den Seiten des Prüfungsamtes zu Ihrem Studiengang unter der Überschrift „Anerkennung“ ausführlich erklärt.

Wenn Sie ein Auslandssemester planen, berät Sie die Koordination Ihres Studienganges gerne darüber, welcher Zeitraum dafür in Ihrem persönlichen Studienverlauf günstig wäre, um Ihren Abschluss ohne Zeitverlust zu erwerben (Stichwort: Mobilitätsfester). 

Kontakt in Fakultät A

Dr. Karin Amler
Schloss Hohenheim 1 B
(Speisemeistereiflügel)
Gebäude/Raum 04.14/111

Tel.: +49 (0)711 459-23257
Fax: +49 (0)711 459-24270
E-Mail: karin.amler@uni-hohenheim.de

Wenn Sie Leistungen im Ausland erbringen möchten, können Sie sich über ein „Learning Agreement“ die Anerkennungsfähigkeit noch vor Ihrer Abreise bestätigen lassen.

Spätestens nach der Zusage des ERASMUS+ Austauschplatzes müssen Sie ein Learning Agreement erstellen. Das Learning Agreement ist der Schlüssel zur Anerkennung von im Auslandssemester erbrachten Leistungen. Denn alle Leistungen, die auf dem Learning Agreement festgehalten werden, werden nach der Rückkehr nach Hohenheim auf jeden Fall anerkannt. (Man kann sich aber trotzdem dazu entscheiden, nicht alle Leistungen anerkennen zu lassen.)

Der Weg zur Anerkennung

  1. Sie erstellen Ihr Learning Agreement. Hierbei unterstützt Sie das Akademische Auslandsamt gerne.
  2. Das Learning Agreement reichen Sie mit den Modulbeschreibungen derjenigen Module, die Sie an der Gasthochschule belegen möchten, bei der Erasmus-Programm-Beauftragten des Akademischen Auslandsamtes (Dr. Gabriele Klumpp) ein. Gerne auch per E-Mail mit den Modulbeschreibungen in einer PDF-Datei als separaten Anhang. Sie wird eine Vorabprüfung durchführen und das Learning Agreement anschließend dem Prüfungsausschussvorsitzenden vorlegen.
  3. Das Learning Agreement wird durch den Prüfungsausschuss geprüft. Können die gewählten Module anerkannt werden, erhalten Sie das unterschriebene Learning Agreement als Scan per E-Mail oder per Post zurück.
  4. Innerhalb der ersten vier Wochen des Auslandsaufenthalts sind noch Änderungen des Learning Agreements möglich. Diese werden im Formularteil "During the Mobility" eingetragen, das Sie von „Mobility-Online“ herunterladen können. Schicken Sie das von Ihnen unterschriebene und vollständig ausgefüllte „LA during the mobility“ mit den entsprechenden Kursbeschreibungen als pdf-Datei an: gabriele.klumpp@ua.uni-hohenheim.de.
  5. Nach Ihrer Rückkehr nach Hohenheim reichen Sie Ihr Learning Agreement und Ihr Transcript of Records von der Gasthochschule zusammen der Information, welche Module Sie anerkannt haben wollen, beim Prüfungsamt ein. Wenig später erscheinen die anerkannten Leistungen in Ihrem Hohenheimer Notenspiegel. Die Notensysteme können im europäischen Ausland verschieden sein. Eine Orientierung über die Umrechnung bietet das untenstehende Dokument.

Notenumrechnungstabellen für Auslandsaufenthalte in Europa

Wir bieten allen unseren Studierenden die Möglichkeit, ein Learning Agreement abzuschließen - auch allen, die nicht über das ERASMUS+ Programm ins Ausland gehen. Dabei gilt: alle Leistungen, die auf dem Learning Agreement festgehalten und von unseren Prüfungsausschüssen genehmigt werden, werden auf jeden Fall in Hohenheim anerkannt. Wichtiger Unterschied zu ERASMUS: es gibt ein separates Formular für das NICHT-ERASMUS-Learning Agreement.

Für Auslandssemester in Übersee ist die Verwendung des Learning-Agreement-Formulars nicht verpflichtend, ebenso wie der ganze Vorab-Anerkennungsprozess. Sie können genauso gut erst im Ausland sehen, was Sie belegen können und möchten und die Anerkennung danach beantragen.

Die Anerkennung von Wahlmodulen ist sowieso sehr einfach. Hier müssen lediglich die erworbenen Kompetenzen dem Niveau des eigenen Studienganges mindestens entsprechen. Sport-, Kultur- und nicht-fachspezifische Sprachkurse werden jedoch nicht anerkannt.

Im Wahlpflichtbereich können die von Ihnen im Auslandssemester bestandene Module und deren Credits anerkannt werden, wenn die darin erworbenen Kompetenzen für Ihren Studiengang, die gewählte Fachrichtung oder das gewählte Profil im Wahlpflichtbereich geeignet sind. Ob dies der Fall ist, entscheidet der Prüfungsausschuss. Lediglich bei einer Anerkennung als Pflichtmodul ist eine mindestens 75%ige Übereinstimmung der Lern- und Qualifikationsziele mit einem ganz konkreten Pflichtmodul des eigenen Studienganges notwendig. Bei der Anerkennung von Pflichtmodulen müssen zuerst die Modulverantwortlichen prüfen, ob das Modul anerkannt werden kann.

Wie Sie nach Ihrer Rückkehr für eine Anerkennung vorgehen müssen, wird auf den Seiten des Prüfungsamtes zu Ihrem Studiengang unter der Überschrift „Anerkennung“ ausführlich erklärt.

Download Learning Agreement für alle, die nicht über ERASMUS+ ins Ausland gehen.

Formular auf Deutsch
Form in English

Der Weg zur Vorab-Anerkennung

  1. Sie erstellen Ihr Learning Agreement. Bei Fragen unterstützt Sie Frau Dr. Karin Amler im Dekanat der Fakultät Agrarwissenschaften gerne.
  2. Das von Ihnen unterschriebene  Learning Agreement reichen Sie mit den Modulbeschreibungen derjenigen Module, die Sie an der Gasthochschule belegen möchten, beim Studieninformationszentrum (SIZ) ein oder werfen es in den Briefkasten des Prüfungsamtes. Wenn Sie eine Vorabprüfung wünschen., wenden Sie sich im Dekanat der Fakultät Agrarwissenschaften an Frau Dr. Karin Amler, gerne auch per E-Mail mit dem Learning Agreement und den Modulbeschreibungen in einer PDF-Datei als separaten Anhang.
  3. Das Learning Agreement wird durch den Prüfungsausschuss geprüft. Können die gewählten Module anerkannt werden, erhalten Sie das unterschriebene Learning Agreement als Scan per E-Mail oder per Post zurück.
  4. Nach Ihrer Rückkehr nach Hohenheim reichen Sie Ihr Learning Agreement und Ihr Transcript of Records von der Gasthochschule zusammen der Information, welche Module Sie anerkannt haben wollen, beim Prüfungsamt ein. Wenig später erscheinen die anerkannten Leistungen in Ihrem Hohenheimer Notenspiegel.

Bei einer Bewerbung in ein höheres Fachsemester müssen schon mit den Bewerbungsunterlagen die Unterlagen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen eingereicht werden. Hierzu gehören neben dem entsprechenden Antragsformular zur Anerkennung auch die Modulbeschreibungen derjenigen Leistungen, die für die Einstufung in ein höheres Fachsemester berücksichtigt werden sollen.

Alle Informationen zu Bewerbungen in ein höhere Fachsemester sowie die entsprechenden Formulare gibt es hier.

Für Prüfungsleistungen, die nicht im Rahmen eines Auslandssemesters oder im Zuge einer Bewerbung in ein höheres Fachsemester anerkannt werden sollen, kann natürlich trotzdem ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden. Hierzu gibt es auf den Seiten des Prüfungsamtes bei den entsprechenden Studiengängen unter dem Punkt "Anerkennung" weitere Informationen.

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Hier finden Sie Anträge, Dokumente, Formulare und Flyer für Studierende, Lehrende und Mitarbeitende der Fakultät Agrarwissenschaften.

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