Aufgaben und Mitglieder der Fakultät

Die Fakultäten sind die organisatorischen Grundeinheiten der Hochschule und erfüllen in ihrem Bereich die Aufgaben der Hochschule. Der Fakultät Agrarwissenschaften sind derzeit 51 Professuren zugeordnet.

Mitglieder einer Fakultät sind

  • das wissenschaftliche Personal
  • die Studierenden der Studiengänge für dessen Durchführung die Fakultät verantwortlich ist
  • die Doktoranden
  • die sonstigen Mitarbeiter,

soweit sie in der Fakultät tätig sind.

Der/die Dekan/in vertritt die Fakultät, er/sie ist Vorsitzende/r des Fakultätsvorstandes, des Fakultätsrates und vertritt die Fakultät im Senat.

Studium

Die Fakultät Agrarwissenschaften hat bereits Ende der 1990er Jahre ihre Diplom-Studiengänge auf Bachelor- und Masterabschlüsse umgestellt. Sie hat die Bologna-Empfehlungen frühzeitig aufgegriffen und die Studiengänge grundlegend reformiert (modularisiert, ECTS angebunden, etc).

Neue Studiengänge wurden zum Teil international ausgerichtet und englischsprachig eingeführt. Nahezu alle Studiengänge sind akkreditiert.

Im Jahr 2018 wurden die Bachelorstudiengänge modifiziert und auf die aktuellen Anforderungen angepasst.

Entdecke unsere Studiengänge und finde das Studium, das am besten zu Dir passt und Deinen Vorstellungen entspricht.

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Hier finden Sie Anträge, Dokumente, Formulare und Flyer für Studierende, Lehrende und Mitarbeitende der Fakultät Agrarwissenschaften.

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